Auswandern Kapitalerträge

Note
This article was last updated on 2023-03-09, the content may be out of date.

Steuerlich geht das, aber ohne Meldeadresse kündigt dir jeder Broker auf der Welt.

Mit Adresse - auch Mail Forwarding Services - wird an die jeweiligen Steuerbehörden über FATCA/CRS gemeldet, dass du ein Depot hast. Dann melden sich die Finanzbehörden schon. Hab sogar von Fällen gelesen in denen das Behalten einer Mobilfunknummer eine Steuerpflicht ausgelöst hat.

Daher doch besser für ein volles Kalenderjahr glaubhaft nach Belgien, Malta, Zypern, Monaco, Kroatien, Griechenland, etc. auswandern.

Schweiz oder natürlich auch Dubai kann schnell die erweitert beschränkte Steuerpflicht auslösen, weil es Niedrigsteuerländer sind und nicht EU, aber das sollte man eh im Detail prüfen, ansonsten wird man für zehn Jahre mit seinem globalen Einkommen in Deutschland steuerpflichtig. Gibt da ein paar zusätzliche Kriterien (Vermögen/Immobilien in Deutschland, kann aber auch bei Erbschaft passieren).


Und? Ein Depot löst keine Steuerpflicht aus.

Das kommt sehr stark auf das Land an. In Deutschland bist du (unter anderen Kriterien) erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn mehr als 30% deines Vermögens oder mehr als 154.000€ in deutschen Accounts hast.

Halte ich für ein Märchen. Wenn man guckt, was in prominenten Fällen wie Boris Becker oder Nadja Auermann oder Daniel Vasella aus CH für ein immenser Aufwand betrieben werden musste, um die Steuerpflicht nachzuweisen, ist das sehr sicher eine Falschinformation.

Die genannten Personen waren in einem anderen Land gemeldet, ohne direktes Vermögen in Deutschland, außer Schlüsseln zu Wohnungen Dritter. Dann ist es schwierig den Lebensmittelpunkt nachzuweisen.


Es ging um FATCA/CRS. Die Broker haben Reportingpflichten. Ich meine im konkreten Fall ging es um Swissquote und die haben nur anhand der Mobilfunknummer des Users an das Land die Vermögensdaten übermittelt. Das war in dem Fall nicht Deutschland. Was das Land damit anstellt, ist jenem überlassen. Aber sie bekommen die Information ungefragt.

Edit, Quelle war: https://www.offshorecorptalk.com/threads/swissquote-vs-saxo-for-keeping-money.26810/page-5

SQ LU will report to wherever they wish to report you, they don’t really take your application form or profile records seriously. I have had an account with them since a year and on my application form it clearly states UAE as residence, plus I have provided them hundreds of proofs that I am indeed a resident, utility bills, bank account statements etc… But they have decided that as I have provided multiple phone numbers to be reached at, since one of them was actually matching my citizenship country, they have decided to report it to my citizenship country

Mit CRS indicia Systemen passiert das alles vollautomatisch.

Es ging hier vor allem um eine vollständige Abmeldung und kein Auswandern in ein anderes Land. Wenn du nachweislich in einem anderen Land deinen Lebensmittelpunkt hast ist ja alles easy, aber wenn du einen deutschen Briefweiterleitungsservice benutzt und eine deutsche Telefonnummer hast, liegt es schon nahe, dir einen deutschen Wohnsitz zu unterstellen.

Es gibt meines Wissens keinen derartigen bekannten Fall, wie im oberen Kommentar erwähnt.

Nun, das wäre schön, wenn man sich darauf verlassen kann, aber nach meinem Verständnis kann man die rechtlichen Bedingungen relativ schnell erfüllen (Steuerniveau mehr als ein Drittel geringer + wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen, sprich Einkommen/Vermögen über den Grenzwerten).

edit: zumal das auch nicht stimmt, was du oben schreibst über “globales Einkommen”. Wenn überhaupt, werden nur die inländischen (nicht ausländischen) Einkünfte besteuert.

“Globales Einkommen” war vielleicht nicht der korrekte Begriff und etwas schwammig. Hier die juristisch saubere Erklärung:

https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/erweitert-beschraenkte-steuerpflicht-abc-intstr_idesk_PI25844_HI6789877.html

Unterfällt ein Stpfl. der erweitert beschr. Steuerpflicht, so wird im Jahr des Wohnsitzwechsels bzw. der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts und für die nachfolgenden 10 Jahre die beschr. Steuerpflicht erweitert. Zum einen unterliegen nicht nur die inländischen Einkünfte der beschr. Steuerpflicht, sondern alle Einkünfte, die nicht ausl. sind. Diese Definition umfasst mehr als nur die inländischen Einkünfte. Insbesondere Zinsen werden in der Praxis regelmäßig (nur) von der erweitert beschr. Steuerpflicht erfasst, da sie bei fehlender inländischer Besicherung nicht zu den inländischen Einkünften gehören.

Zudem unterliegen die Einkünfte im Rahmen der erweitert beschr. Steuerpflicht nicht der abgeltenden Wirkung des Quellensteuerabzugs, sondern sind im Rahmen des progressiven Steuertarifs mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Insbesondere treten dadurch auch die Wirkungen des Progressionsvorbehalts (vgl. “Progressionsvorbehalt”) ein. Dies führt regelmäßig zu einer höheren Steuerbelastung. Maximal darf aber nur die Steuerlast entstehen, die bei einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland bestünde (§ 2 Abs. 6 AStG).

Die Sache mit dem Progressionsvorbehalt sorgt AFAIK dafür, dass ausländisches Einkommen meldepflichtig ist und den Steuersatz erhöht.


Wir hatten die gleiche Diskussion kürzlich schon einmal.

Rein steuerlich ist das korrekt. In der Praxis funktioniert 100% Nomadentum aber nicht sauber und basiert allenfalls auf der Hoffnung auf Nichthandeln der Behörden.

Im Kern ist das Problem, dass du beim Broker eine Adresse angeben musst. An das Land, in dem diese Adresse liegt, wird der Broker über CRS automatisch deine Finanzdaten melden. Damit unterstellt man dir ggf. eine unbeschränkte Steuerpflicht, aufgrund deines Lebensmittelpunktes, denn du kannst ohne Anmeldung in einem anderen Land nur schwer nachweisen, dass du nicht steuerpflichtig bist.

Falls das nicht zutrifft, so erfüllst du damit wahrscheinlich immer noch die Kriterien der erweitert beschränkten Steuerpflicht (mehr als ein Drittel geringerer Einkommensteuersatz als in Deutschland, mehr als 30%/154k€ Vermögen in Deutschland) womit du zehn Jahre lang doch wieder steuerpflichtig in Deutschland bist.

Daher besser ein volles Kalenderjahr in Belgien, Malta, Zypern, Monaco, Kroatien, Griechenland etc. leben. Auf Malta gibt es möblierte Wohnungen mit Meerblick für unter Tausend Euro und im Mittelmeer jede Menge Yachten zu chartern.

Eine Alternative wäre vielleicht ein Mail Forwarding Service in einem anderen Land, das es steuerlich nicht so genau nimmt aber dennoch hinreichend vertrauenswürdig ist und vom Broker akzeptiert wird. Das ist aber in Kombination wahrscheinlich ziemlich schwierig. Ich würde mich bei allem was nicht gerade so renommiert ist wie Saint Brendan’s Isle recht schwer tun und die USA möchtest du als Europäer aus Steuersicht nun wirklich nicht im Boot haben - und dein Broker erst recht nicht. ;-)


In welches Land zieht man denn dann genau? § 2 AStG zieht immer auf ein Ausland ab. Auf Niedrigsteuerländer. Zu welchem Land gehört der Atlantik oder der Pazifik? Das Schiff? Das wäre spannend, wenn § 2 AStG da nicht greift.

Ist ein spezieller Sonderfall. Ich bin mir auch nicht sicher, wie das juristisch genau aussieht, aber man könnte meines Erachtens durchaus argumentieren, dass 0% Steuern auch Niedrigsteuer ist.

Möglicherweise fliegst du damit in Bezug auf die erweitert beschränkte Steuerpflicht unter dem Radar, aber das Dilemma ist eben welche Adresse du beim Broker angibst - ganz ohne Adresse schmeißt dich wohl jede Bank und jeder Broker raus.

Wenn du nun aber eine deutsche Anschrift angibst - egal ob bei Verwandten oder mit Mail Forwarding - könnte man dir aber auch wesentliche Inlandsinteressen unterstellen und dich ggf. sogar als unbeschränkt steuerpflichtig betrachten. So zumindest meine Laienmeinung.

Gibst du eine Adresse im Ausland an (das der Broker auch akzeptiert! das ist bei den meisten extrem eingeschränkt, also wohl Transfer zu IBKR), so werden deine Finanzdaten vom Broker dort automatisch gemeldet und du brauchst dort einen Mail Forwarding Service, dem du deine Existenz anvertraust…

Ich würde mir das Risiko wohl nicht geben und lieber ein Jahr lang in eines der genannten Länder in der EU gehen, aber das dennoch vorher ganz konkret mit einem Steuerfachanwalt abstimmen.


Wie würde man denn die Wegzugssteuer umgehen können?

Es gibt in Deutschland keine Wegzugbesteuerung außer man besitzt mehr als 1% eines Unternehmens.