AWV-Meldepflicht

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This article was last updated on 2021-08-03, the content may be out of date.

Um mich selbst zu zitieren: PSA, weil das imho häufig einfach ignoriert wird und die Leute es falsch verstehen und nicht wahrhaben wollen:

AWV Meldepflicht, die mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun hat, sondern nur die Bundesbank für die Außenhandelsbilanz betrifft, fällt nicht bei Überweisungen an die eigenen Konten im Ausland an, aber bei jedem Trade, den ihr bei ausländischen Brokern macht, also mit einer nicht-deutschen Gegenpartei.

Es gibt aber unterschiedliche, teils widersprüchliche Aussagen der Bundesbank dazu, gerade was die Stückelung auf einzelne Transaktionen angeht. Der letzte Mitarbeiter, den ich am Telefon hatte und der bisher insgesamt den kompetentesten Eindruck machte, meinte, dass die Summe der Transaktionen je Kalendermonat für die 12.500€ Grenze zählt, also eingehend und ausgehend zusammen!

Bei mir ging es um RSU Vesting und ESPP Kauf plus Verkauf, aber es beinhaltet auch Crypto. Bei vielen Transaktionen ist man schnell im gewerblichen Bereich und muss die absurden Formulare nutzen, statt der Privatpersonen-Hotline.

Siehe: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1338692-1-10/awv-meldepflicht-depot-ausland

folgendes Problem und ich hoffe jemand hat Erfahrung mit diesem Thema.Ich suche Menschen, die ihre Aktienkäufe an die Bundesbank melden wegen der geltenden AWV Pflicht für Auslandstransaktionen. Diese Pflicht gilt für jeden Aktienkauf über 12500 EUR.Gemäß § 67 AWV sind Inländer gesetzlich verpflichtet, Zahlungen die sie an Ausländer leisten oder von diesen erhalten, zu melden.

Diese gesetzliche Pflicht schließt gemäß § 2 AWG Abs. 15 Satz 1 Privatpersonen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein.Wie macht ihr das? Es droht ein hohes Bußgeld, wenn man es nicht an [email protected] meldet.

Ich habe versucht es per E-Mail zu melden. Es wird uns verwehrt obwohl es erlaubt ist. Ich habe Transaktionen die letzten 3 Jahre versäumt zu melden aus Unwissenheit und nun fordert man alles übers Portal zu melden, 3 Jahre rückwirkend. Das wirkt recht kompliziert.

Für die Registrierung im AMS Portal wird ein Formular vorausgesetzt und dieses Formular bezeichnet uns als Institution/Firma/Abteilung und ich frage mich ob man es fordern kann dies zu unterschreiben, wenn man eine Privatperson ist?

Wir versuchen seit 3 Wochen unsere Wertpapiertransaktion zu melden und es wird uns einfach per E-Mail verwehrt. Man behauptet es fällt nicht unter gelegentlich obwohl wir oft nur 1-4 Aktien pro Monat gehandelt haben. Problem ist, die sehen alle Transaktionen über 3 Jahre und nicht, dass es gelegentliche Transaktionen waren und in der Jahresbescheinigung waren sehr viele Teilausführungen, es wirkte mehr als es ist.

Das Problem ist, wir haben nicht den Eindruck, dass die Meldung über das Portal der Bundesbank umsetzbar ist. Wir haben so viele Teilausführungen, da wir hohe Beträge einsetzen und die fordern auch noch, dass man Dollar in EUR umrechnet, wahrscheinlich zum Tageskurs, dann für jedes Wertpapier die ISN raussucht, alles um Statistiken zu erstellen. Und wenn man dem nicht nachkommt können die hohe Bußgelder (bis zu 30 000 EUR) verhängen.

Wir sind verzweifelt und es wäre gut, wenn mal jemand seine Erfahrung postet. Wir würden es gerne per Mail melden, weil es viel zu kompliziert wirkt über das Portal, aber es wird uns verwehrt. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Forderung umsetzbar ist.

https://www.youtube.com/watch?v=mkFL5KToIPA

Das ist korrekt, der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig.

Das ist eine Antwort der Bundesbank selbst, in den Kommentaren.

Ich selbst versuche unter der Grenze pro Monat zu bleiben, melde entsprechend meine Trades an die Bundesbank telefonisch. Bisher drei mal die Grenze überschritten, jedes Mal leicht andere Aussagen von der Bundesbank dazu bekommen, also vor allem ob bei RSUs und ESPP auch das Vesting/Ansparen zählen oder nur der Verkauf und wie Stückelung addiert wird.

Die sagen einem dann wohin man die Details mailen soll oder fragen sie direkt am Telefon ab. Danach bekommt man eine verschlüsselte PDF mit der Dokumentation per Mail. Der Prozess ist absolut nicht zeitgemäß, vor allem weil man bei mittelgroßem Volumen aus dem Raster für Privatleute fällt und es dann wie oben beschrieben richtig übel ausgehen kann.


Diese Aussage ist mit hoher Sicherheit falsch, auch wenn sie von einem Bundesbank MA kam! Das würde ich mir offiziell schriftlich mit Begründung geben lassen. In §67 AWV (2) steht eindeutig drin dass “Zahlungen, die den Betrag von 12500€ nicht übersteigen” von der (Z4) Meldepflicht ausgenommen sind. Von einem Zeitraum (ein Monat) steht dort nichts. Es geht eindeutig um jede einzelne Zahlung, nicht um irgendwelche Summen.

Dachte ich auch erst, aber bin da doch etwas verunsichert. Gleichzeitig wird bei vergleichbaren Grenzen auch immer gesagt, dass eine große Summe stückeln nicht schützt, also beispielsweise bei der Meldepflicht für Goldkauf oder Bargeld.

Die Frage ist also wo eine Stückelung noch als singuläre Transaktion zählt - bei der Überweisung? Bei deinen Orders? Im Orderbuch des Brokers? Je Stunde? Je Tag? Je Monat? Irgendwo muss man eine Abgrenzung vornehmen und daher halte ich das mit dem Monat nicht für sooooo weit hergeholt.

Er hat explizit den Fall beschrieben, dass die ESPP Käufe und RSU Vestings im selben Monat sich zu meinen RSU Verkäufen addieren könnten. Hat mich dafür sogar extra noch einmal angerufen, nachdem ich vorher mit einem Mitarbeiter gesprochen hatte, der insgesamt deutlich weniger versiert klang.

Aber ich glaube, dass man niemandem vorwerfen kann, da nicht durchzusteigen, erst recht weil ich die Käufe und das Vesting gar nicht selbst veranlasse, sondern mein Arbeitgeber/Automatismen. Den Part ignoriere ich daher auch.

Ich meinte ja, dass ich das nur melde wenn ich über der Grenze liege, war etwas missverständlich formuliert. Schränke mich also nur bei der Summe einzelner Verkäufe selbst ein, aber auch da könnte man schon streiten: Was ist wenn ich 12k ESPP und 8k RSUs in die Depot Balance verkaufe (das sind zwei komplett getrennte Orders, da getrennte Töpfe beim Broker), aber dann zusammen überweise (25$ Wire Transfer Fee…)? Das sind also eigentlich zwei Transaktionen unter der Grenze, aber eine Überweisung - die ggf. bei der Bank einen Trigger und eine Meldung auslöst, über der Grenze.

Allerdings eben zwei Trades auf die gleiche ISIN quasi zeitgleich, was wiederum als bewusste Vermeidung der Grenze gesehen werden könnte und vom Broker wiederum ggf. zusammen gegen die gleiche Market Maker Order ausgeführt wird. O_o

Was ist im umgekehrten Fall, also eine Order über 20k, aber zwei getrennte Überweisungen zu je 10k?

Meine praktische Einschränkung sind ohnehin nur die beiden ESPP-Monate und da teil ich das dann eben auf zwei Monate auf, einfach um prinzipiell unter dem Radar zu bleiben und mögliche Unsicherheit komplett zu vermeiden. Die 25$ ist es mir wert, definitiv keine Meldung machen zu müssen und keine Unsicherheit zu haben.

Interessehalber - wo kann man die notwendigen Dokumente für so eine Meldung anschauen?

Google nach “Anlage z 10 zur awv”.

Ich denke es reichen Betrag in Tausendern, Währung, Stichtag, ISIN/WKN, Land und Menge der Anteile (bei Aktien). Nicht einmal dein Name ist relevant, sondern wird als Meldepflichtiger unter “Sammelnummer für Privatpersonen” zusammengefasst. Als Ansprechpartner steht der Mitarbeiter der Bundesbank selbst drin. Das ist also durchaus datensparsam und auch nicht bösartig gemeint, der Prozess ist einfach nur abartig archaisch und ineffizient.

Du bekommst dann einen Durchschlag mit Meldenummer und Meldungs-ID als PDF in einem verschlüsselten ZIP Archiv als Nachweis und das Passwort am Telefon.

Edit: Grad noch einmal ins Dokument geschaut - als Meldezeitraum steht dort oben nur “Monat.Jahr” und es gibt eine Spalte für Eingehende Zahlungen und eine Spalte für Ausgehende Zahlungen. Das spricht dann doch etwas für die Monatstheorie.