Dienstfahrten Privatfahrzeug

Note
This article was last updated on 2023-03-13, the content may be out of date.

Mach ich seit einigen Jahren so, also 8k€ Car Allowance + Tankkarte. Etwas witzlos mittlerweile beim E-Auto, aber mehr bietet mein AG momentan nicht an und ich hab eh nicht mehr so viele Fahrten, weil fast nur noch Remote. Meine Kollegen in anderen Ländern können die Tankkarte in eine höhere Allowance umwandeln.

Deine Beschreibung klingt allerdings etwas fishy - die Car Allowance ist zwangsläufig *brutto* und eben nicht netto. Sonst würde das ja jeder als Steuerschlupfloch nutzen. Bist du sicher, dass du das nicht nur falsch verstanden hast?

Also bei mir läuft es so und ich denke, das ist der Normalfall: Car Allowance ist normaler Gehaltsbestandteil, also ein geldwerter Vorteil und wird daher voll versteuert. Genauso die Umsätze auf der Tankkarte. Letzteres läuft bei einigen Arbeitgebern unter dem Radar, aber dies ist der offizielle und IMHO korrekte Weg.

Du musst also nicht “nachträglich versteuern”, sondern genau umgekehrt - “um die Versteuerung kümmern” bedeutet, dass es dein eigenes Ding ist, dir die dienstliche Nutzung vom Finanzamt zurückzuholen.

Du kannst einen Neuwagen über sechs Jahre voll abschreiben. Also bei 60k€ Anschaffung dann 10k€ im Jahr. Ebenso alle Reparaturen, Inspektionen, Reifenwechsel, Autowäsche, etc.

Dann führst du Fahrtenbuch. Ich mache das komplett händisch mit den Zweckformdingern, weil am wenigsten Probleme und am meisten Spielraum - die Fahrten mit exakten Zeitpunkten und Kilometerständen loggt teslafi eh alle perfekt und automatisch für mich. Daraufhin errechnest du am Jahresende den Anteil der betrieblichen Nutzung relativ zu deiner privaten Nutzung und setzt entsprechend anteilig die Kosten als Werbungskosten an. Ich hab das in Elster immer als “Vollkostenrechnung dienstlich genutztes Privatfahrzeug, 79% nach Fahrtenbuch” oder ähnlich deklariert und dann auf Anfrage das Fahrtenbuch, ein Berechnungsspreadsheet der Kosten und alle Belege eingereicht. Beim ersten Mal wollte das Finanzamt noch eine Bescheinigung von meinem AG, dass ich kein Firmenfahrzeug habe. In den folgenden Jahren haben sie es dann ohne Rückfrage abgenickt.

Das Ganze kann sich massiv lohnen, weil es ein schönes Detail gibt: Als Privatperson hast du kein Betriebsvermögen. Normalerweise musst du beispielsweise als Selbstständiger bei einem abgeschriebenen Auto beim Verkauf den Verkaufserlös dann wieder versteuern, aber als Privatperson eben nicht. Und je nach Restwert kann das extrem lukrativ sein.

Effektiv zahlst du so für einen Neuwagen bei 80% dienstlicher Nutzung - je nach Restwert beim Verkauf - nur etwa 1/3 oder weniger des Kaufpreises über jeweils sechs Jahre. Wir reden hier bei den obigen Rahmenparametern und mit 44,3% Grenzsteuersatz immerhin von etwa 4k€ Steuerrückerstattung im Jahr.

Grundsätzlich gilt: Wenn du vorrangig dienstlich unterwegs bist oder eine weite Pendelstrecke zum regulären Arbeitsplatz hast, ist Car Allowance meist das bessere Modell. Wenn du kaum dienstlich unterwegs bist und nah an der Arbeit wohnst, ist - ironischerweise - ein Dienstwagen das bessere Modell.


Das ganze Thema wird für mich in einem Jahr relevant sein. Schon mal vielen Dank dafür. Ein Arbeitskollege hat sich über Car Allowance einen Porsche gekauft und meinte eben das sich das steuerlich für ihn lohnt. Er meinte jedoch, dass er den als Jahreswagen und mit Unfallschaden günstig bekommen hat. Meine Frage ist jetzt schreibt man bei einem Jahreswagen das ganze nur noch auf 5 Jahre ab oder wie geht man bei einem Jahreswagen vor. Ich habe nämlich auch vor eher einen Jahreswagen für die Car Allowance zu kaufen.

Soweit ich weiß ja und wenn der Wagen älter als fünf Jahre ist, gilt immer Abschreibung über zwei Jahre. Bin aber kein Steuerberater. ;) Also keine Garantie auf Korrektheit.


Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, insbesondere für Privatleute. Aber durch die vollständige Abschreibung hast du es doch aus unversteuertem Geld gekauft. D.h., der volle Restwert (so denn du es nicht verschrottest) müsste eine Einnahme sein, nicht nur der Gewinn im Vergleich zum Einkaufspreis. So hättest du effektiv nur die Differenz Einkaufspreis - Verkaufspreis abgeschrieben, weil das deine Kosten waren.

Hab das mal beim Auto recherchiert, weil es dann um ordentliche Summen geht (dienstliche Nutzung anteilig mit Fahrtenbuch angesetzt und Anschaffungspreis über sechs Jahre abgeschrieben, dann für 20k+ verkauft) und AFAIK ist das als Privatperson dann steuerfrei, weil es kein Betriebsvermögen gibt.

Den *Verkaufserlös* Ihres Privat-Pkw dürfen Sie – im Gegensatz zum Verkaufserlös des Betriebs-Pkw – steuerfrei vereinnahmen (BFH-Urteil vom 15.5.1981, VI R 66/78, BStBl. 1981 II S. 735).

https://www.steuernetz.de/lexikon/tatsaechliche-fahrzeugkosten