Sondervermögen Definition

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This article was last updated on 2022-01-22, the content may be out of date.

Wie jedes Mal bei diesen Threads: Das ist nicht richtig. Sondervermögen gilt für Fondsgesellschaften, nicht für Broker. Sondervermögen bedeutet, dass bei einem Konkurs von BlackRock oder Vanguard die Broker die in den Fonds enthaltenen Assets direkt verwerten dürfen. Das gilt aber eben nicht für die Broker selbst.

Wertpapiere sind in Girosammelverwahrung. Der Anleger hat ein Miteigentumsrecht am gesammelten Wertpapierbestand des Brokers, der in der Regel bei einer Verwahrstelle wie Clearstream - im Namen des Brokers, nicht des Anlegers - gelagert wird.

Das hilft aber nur, wenn die Wertpapiere am Schluss noch existieren. Sammelverwahrung schützt bei Insolvenz, nicht jedoch vor Veruntreuung oder Betrug, also falls die Wertpapiere in Wirklichkeit gar nicht hinterlegt oder missbräuchlich gestohlen wurden. In dem Fall bist du allerdings nur zu 90%, maximal jedoch nur 20k€, abgesichert.

Detailliertere Antwort vor drei Wochen


Sondervermögen zählt auch bei pleite des Depotanbieters, dieser ist nur Verwahrer und nicht Eigentümer. Eigentüner ist der Depotinhaber, also der Kunde.

Es ging darum, dass der Begriff Sondervermögen an der Stelle einfach falsch ist. Sondervermögen gilt per Definition nur für Fondsgesellschaften. Wovon du sprichst ist Girosammelverwahrung.

Ansonsten habe ich nichts anderes behauptet als genau das was du nun in deiner Antwort schreibst.


Laut Gesetz sind alle Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fondanteile) bei Depotbanken Sondervermögen. Das Wort im Gesetzestext ist Kapitalverwahrunggesellschaft und genau das ist eine Depotbank.

Nein. Wertpapiere in deinem Depot sind kein Sondervermögen. Lies dir noch einmal die genaue Definition von Sondervermögen durch. Das gilt nur für Wertpapiere im Vermögen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (nicht Verwahrung!) und das sind eben genau keine Depotbanken, sondern BlackRock/Vanguard/Amundi und Konsorten.

Ganz offiziell § 1 - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html

(10) Sondervermögen sind inländische Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Anlagebedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden.

Das KAGB definiert auch die Verwaltungsgesellschaften in § 1:

(14) Verwaltungsgesellschaften sind AIF-Verwaltungsgesellschaften und OGAW-Verwaltungsgesellschaften.

AIF:

Alternative Investmentfonds (AIF)

OGAW:

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind Investmentvermögen, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften […] erfüllen.

https://www.finanztreff.de/wissen/fonds/lexikon/ogaw-organismen-fuer-gemeinsame-anlagen-in-wertpapieren/6849

OGAW steht im europäischen Raum für “Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren”. Dies sind Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und andere Finanzinstrumente investieren.

OGAW werden auch UCITS genannt (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities). Sie werden durch die europäische OGAW-Richtlinie reguliert.

Sondervermögen gilt also ausschließlich für Investmentfonds.

Depotbanken und Broker sind (klassisch) selbst Verwahrstellen oder (heute meist nur) Vermittler, aber eben keine KAGs/KVGs.

Hier eine Liste aller Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland (2014). Da ist keine einzige Bank und kein Broker dabei.


Danke wieder was dazu gelernt.

Warum liest und hört man dann so oft das Aktien Sondervermögen sind?

Weil wohl irgendwer das falsch interpretiert bzw. nicht hinreichend differenziert hat und es dann immer weitergetragen wird. Bin dem anfangs selbst aufgesessen, bis ich mich im Kontext Sicherheit bei ausländischen Brokern genauer informiert habe. Daher bin ich auch etwas allergisch, wenn das hier jedes mal dutzendfach falsch wiederholt wird.

Ist ähnlich wie “alle Eheverträge sind unwirksam” oder “der Arbeitgeber darf dir nicht verbieten nebenbei zu arbeiten”. Es gibt ein paar Fälle in denen das gilt, aber eben auch sehr viele in denen es durchaus korrekt ist. Trotzdem wird es ständig unreflektiert wiederholt.


Gut, der Begriff mag im Gesetz für Investmentgesellschaften entwickelt worden sein.

Aber Wertpapiere in einem Depot sind in gleicher Art geschützt. Da kann bei der Bank gar nichts passieren. Ein mögliches Emittenrisiko bei bestimmten Papieren ist ein anderes Thema.

https://www.americanexpress.com/de-de/kampagnen/guide/geldanlagen/anleihen/sondervermoegen-definition-merkmale-beispiele-1020

Natürlich bekommst du deine Wertpapiere im Szenario einer geregelten Insolvenz abgewickelt, aber das ist eben nicht das einzige mögliche Szenario.

Ja, es ist unwahrscheinlich, dass bei einer BaFin-regulierten Bank durch Veruntreuung, Betrug oder Fahrlässigkeit deine Wertpapiere verloren gehen und die Bank nicht haften kann, aber es ist eben nicht ausgeschlossen.

“Da kann [bei der Bank] gar nichts passieren” ist allerdings schlichtweg falsch und täuscht eine falsche Sicherheit vor und genau deshalb reagiere ich bei dem ganzen “Das ist Sondervermögen, man muss sich keinerlei Sorgen machen” so allergisch.


Deine Allergie sei dir gegönnt. :)

Mir ist aus der Geschichte kein Fall bekannt wo bei einem Verwahrer Aktien verschwunden wären. Und selbst die Betrüger die Aktien verkaufen die sie gar nicht besitzen achten sehr darauf daß das nicht auf fliegt.

Clearstream treibt Aussenstände gnadenlos ein. Und selbst bei einer Verwahrung bei HSBC hätte ich keine Zweifel daß die einen Fehlbestand ausgleichen würden.

Clearstream muss überhaupt erst einmal von den Aktien wissen, um irgendwie tätig werden zu können. ;) Es reicht doch beispielsweise bereits aus, dir in der App ein falsches Verrechnungskonto anzuzeigen und Käufe nur clientseitig darzustellen, statt sie serverseitig abzuwickeln und man kann wahrscheinlich Millionen abzwacken, bis es auffällt.

Ich hab an anderer Stelle schon einmal geschrieben, dass ich das Risiko für sehr gering halte, also so 0-1% und das nicht pro Jahr, sondern in einem Leben. Es ist aber eben auch nicht uniform verteilt - man kann Läden wie eToro und Revolut nicht mit großen, renommierten Banken vergleichen. Das ist meines Erachtens dort um Größenordnungen riskanter und das Risiko muss einem auch bewusst sein und sollte eben nicht mit „ist Sondervermögen“ weggewischt werden.

Bei dem was die BaFin bei Wirecard verbockt hat, halte ich es aber allgemein für gefährlich, einen vergleichbaren Betrug kategorisch auszuschließen. Ansonsten heißt es am Ende eben genau wieder „aber es hieß doch, das sei Sondervermögen! Hätte uns doch nur jemand gewarnt!“.


Gibt es keine Möglichkeit, den Bestand direkt ab und an bei der Verwahrstelle anzufragen? Sozusagen 4-Augen-Prinzip.

Keine Ahnung, aber bei Sammelverwahrung würde dir das ohnehin wenig nutzen, da du nicht weißt, wie hoch die Ansprüche anderer Anleger sind. Streifbandverwahrung ist in der Regel extrem teuer, damit kann man sich theoretisch als UHNWI bestimmt etwas Sicherheit und Dokumentationspflicht erkaufen.

Die pragmatische Lösung ist eher, das Vermögen auf drei Broker zu verteilen und dabei nicht gerade ausländische Fintechs zu wählen. Hat ja auch ganz praktische Vorteile bei Gebühren- und Steueroptimierung.